Wo findet man die für das eigene Dach zulässige Schneelast?
Die zugrunde liegende Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Diese Lastannahmen liegen dem Bauakt bzw. der Baugenehmigung bei. Hilfsweise können Auskünfte über ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden.
Für nach 1976 gebaute Gebäude wurde eine bundesweit geltende Schneelastnorm eingeführt. Solche Gebäude sind für die aktuellen Schneemengen ausreichend dimensioniert.
Wie kann ich das Schneegewicht bestimmen?
Maßgeblich ist nicht die Schneehöhe am Boden, sondern das Schneegewicht auf dem Dach. Dies kann um bis zu 30 % differieren.
Grundsätzlich wird davon abgeraten, selbst auf das Dach zu steigen und das Schneegewicht zu bestimmen. Eine mögliche Vorgehensweise finden Sie im Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium der Innern vom November 2012 (siehe PDF unten zum herunterladen).
Wann sollte das Dach geräumt werden?
Spätestens wenn die maximal zulässige Schneelast erreicht wird, soll das Dach vom Schnee geräumt werden. Der Eigentümer / Verfügungsberechtigte hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob das Dach vorsorglich von Altschnee befreit werden muss.
Erste Anzeichen zeigen sich dann, wenn sich Balken sichtbar durchbiegen oder Fugen an Übergängen von Deckenbekleidungen aufgehen.
An wen kann ich mich wenden um mein Dach abräumen zu lassen?
Wenn man selbst nicht in der Lage ist, den Schnee vom Dach zu räumen, sollte man ein entsprechendes Unternehmen beauftragen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Dach beim Betreten entsprechend standsicher ist.
Quelle: https://lra-gap.de/de/aktuelles/d/uid-bbb85d7d-60ee-8d38-36df-b3fa1ae235fb.html ( Stand: 11.01.2019 )